Definition B196-Erweiterung
Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins Klasse B. Diese erlaubt es, Krafträder samt Beiwagen zu führen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt. Für die Erteilung der B196-Erweiterung musst du seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und an einem Kurs in der Fahrschule teilnehmen.
Zwischen der Schulung und dem Eintrag der B196-Erweiterung darf höchstens ein Jahr liegen. Daher kann der Kurs bereits mit 24 Jahren erfolgen, eingetragen wird die Schlüsselzahl jedoch erst mit 25 Jahren. Erst, wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, ist sie auch tatsächlich gültig. Die Bescheinigung allein reicht nicht aus.
Häufig gestellte Fragen zur B196-Erweiterung
Unsere Fahrschüler wenden sich oft mit folgenden Fragestellungen an uns:
Was kostet die B196-Erweiterung?
Die Kosten betragen je nach Fahrschule zwischen 500 und 920 Euro. Hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 40 Euro für die Eintragung beim Amt.
Wie lange dauert die B196-Weiterbildung?
Für den Erhalt der B196-Erweiterung sind vier Doppelstunden je 90 Minuten Theorieunterricht und fünf Doppelstunden je 90 Minuten Fahrunterricht vorgeschrieben.
Wie lange ist die B196-Erweiterung gültig?
Zwischen der Ausstellung der B196-Bescheinigung durch die Fahrschule und die Eintragung bei der Behörde darf maximal ein Jahr liegen. Sonst wird die Bescheinigung ungültig.
Welche Fahrzeuge darf ich mit der B196-Erweiterung führen?
Wenn du im Besitz der B196-Erweiterung bist, darfst du Krafträder samt Beiwagen nutzen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.
Wie wird die B196-Erweiterung eingetragen?
Die Schlüsselzahl B196 wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt im Führerschein Klasse B eingetragen. Zum Termin sind der gültige Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, der aktuelle Führerschein, der Nachweis über die Teilnahme an der B196-Schulung und die Terminbestätigung der Behörde mitzubringen.
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