Generationsübergreifend lernen
Generationsübergreifend lernen
Dein Weg zum Führerschein – egal wie alt Du bist!
Führerschein mit 17
Zur Volljährigkeit warten, um unabhängig mobil zu sein? Das klingt doch ein bisschen langweilig. Da helfen wir dir gerne, kein Problem! Das Konzept Begleitetes Fahren ermöglicht es dir bereits mit 17 Jahren deinen Spaß am Autofahren zu haben. Nachdem du die Fahrprüfung für die Klassen B bestanden hast, kannst du anschließend bis zu deiner Volljährigkeit mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Klingt verlockend? Dann melde dich sofort bei uns an.
Hier erfährst du auch, welche Voraussetzungen du zur Teilnahme am begleiteten Fahren erfüllen musst:
Was bedeutet Begleitetes Fahren?
Dabei bist Du verantwortliche:r Fahrzeugführer:in und damit verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen aller Personen im Auto und musst deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis mitführen.
Deine Begleitperson muss zugelassen sein.
Das Begleitete Fahren gilt nur innerhalb von Deutschland.
Mindestalter
Alternativ kannst du bereits mit 16 1/2 Jahren, nach erfolgreicher Beantragung bei der zuständigen Führerscheinstelle, mit deiner Ausbildung beginnen.
Zustimmung
Die Begleitperson (oder Begleitpersonen) muss schriftlich bestätigen, dass Sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.
Begleitperson
Die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen ist nicht limitiert. Deine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz einer Fahrerlaubnis B (alt 3)
- Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- Zum Zeitpunkt der Begleitung darf die Person einen Grenzwert von 0,5 Promille nicht überschreiten und nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen
Die Aufgaben der Begleitperson sind:
- eigenen Führerschein mitführen
- Beifahrer:in sein
- Ansprechpartner:in in herausfordernden Fahrsituationen. Die Begleitperson übernimmt keine ausbildende Funktion!
- Den/Die Fahranfänger:in respektieren und als verantwortliche:n Fahrzeugführer:in akzeptieren
- Bezüglich sinnvoller Strecken beraten
- Lediglich mäßigen Einfluss auf die fahrende Person in Belastungs- oder Konfliktsituationen ausüben
- Sicherheit vermitteln
Wie geht es nach bestandener Prüfung weiter?
Außerdem beginnt deine zweijährige Probezeit.
Wie geht es mit Vollendung des 18. Lebensjahres weiter?
Deinen beantragten Kartenführerschein bekommst du mit 18 Jahren ausgehändigt.
Verstoß gegen die Auflagen
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen folgen:
- Widerruf der Fahrerlaubnis
- 50€ Bußgeld
- 1 Punkt und Eintrag im VZR
Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Fahrerlaubnis auffrischen
Bist du seit Langem nicht mehr gefahren, traust dich nicht, willst aber gerne? Dann bist du bei uns gut aufgehoben! Dass du es noch kannst, sind wir uns sicher! Und dass du schnell wieder sorglos fahren kannst, wirst du schnell erfahren! Bei uns kannst du das alles unkompliziert und schnell auffrischen.
Du hast das bestimmt noch drauf, weil Fahren verlernt man nicht – man kommt nur aus der Übung!
Fahren im Alter
Hast du viel Erfahrung im Leben aber nicht so viele hinter dem Steuer? Konntest du erst jetzt den Mut fassen, deinen Führerschein zu machen? Egal ob es um Auto oder Motorrad geht, bist du bei uns ganz gut aufgehoben.
Wir unterstützen dich persönlich und erstellen dir ein maßgeschneidertes Angebot, das zu deinen Bedürfnissen passt, so dass du zu deinem Führerschein kommst, wie es dir am besten passt.
Darüber hinaus beraten wir dich gerne im Thema Auto und Motorrad und helfen dir dabei, das richtige Fahrzeugmodell für dich zu finden.
Gerne unterstützen wir dich auch dabei, deine Fragen rund um Fahrtauglichkeit, Berechtigung und Medikamente zu beantworten.