Motorradführerschein
Motorradführerschei Hannover
Alles Wichtige zur Führerscheinklasse A und dessen Erweiterungen

Wir freuen uns jederzeit über ein persönliches Kennenlernen in unserer Fahrschule. Medie Dich einfach bei uns, wenn du Fragen hast oder unsere Hilfe benötigst.
Klasse A
Beinhaltet die Klassen A1, A2
Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)
ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A1
Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A2
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse B196
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm
Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.
Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.
Die Schulung umfasst mindestens 5 praktische Übungsstunden zu je 90 Minuten und 4 theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.